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Die Bundesregierung für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fördert aktuell über die Überbrückungshilfe bauliche Modernisierungs-.Renovierungs-. oder Umbaumaßnahmen mit bis zu 20.000 Euro pro Monat bei Umsetzung von Hygienekonzepten.
Wer hat ein Anspruch auf Förderung durch die Überbrückungshilfe?
Anspruch auf eine Förderung haben: Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit Hauptsitz oder Betriebsstätte im Inland, wenn sie: in einem Monat im Vergleich zum Jahr 2019 einen Umsatzeinbruch von mind. 30 % erlitten haben. Unter anderem zählen gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen dazu.
Welche Konzepte werden gefördert?
Durch die Überbrückungshilfe können die betrieblichen. Fixkosten bezuschusst werden. Hierzu zählen bauliche. Veränderungen zur Umsetzung von Hygienekonzepten.
Welche Voraussetzungen müssen zur Förderung gegeben sein?
Voraussetzungen sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mind. 30 % in jedem Monat. Hierbei ist für den Vergleich der Referenzmonat im Jahr 2019 besonders ausschlaggebend. Unternehmen die November und/oder Dezemberhilfe erhalten bzw. erhalten haben, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.
Für Junge Unternehmen die Anfang des Jahres 2019 bis 04/2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften.
Inwieweit werden die Konzepte gefördert?
- Bis zu 100% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 70%.
- Bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 50% bis 70%.
- Bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30% bis 50%.
(im Vergleich zum Jahr 2019)
Wer stellt den Antrag zur Staatlichen Förderung?
Der Antrag wird durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen,
Rechtsanwält*innen oder durch Buchprüfer*innen gestellt.
Die Kosten hierzu werden bezuschusst.